Hausordnung der Robinson-Schule
verabschiedet durch die Schulkonferenz am 27.April 2023
Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände der Robinsonschule aufhalten.
Der Begriff „Besucherinnen und Besucher“ gilt für alle Personen, die keine Schülerinnen und Schüler oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, insbesondere auch für Erziehungsberechtigte.
Zielstellung
Wir wollen, dass sich alle am Schulleben beteiligte Personen an unserer Schule wohlfühlen.
Die folgenden Regeln sind Grundlage für unser gemeinsames schulisches Leben:
1. Grundregeln
- Wir gehen respektvoll miteinander um und wir vermeiden seelische und körperliche Gewalt. Konflikte werden
gemeinsam besprochen und gemeinsam gelöst. Kritik formulieren wir an Aussagen und Meinungen, jedoch nicht an Personen. Kritik anderer lassen wir zu, ohne sie zwangsläufig annehmen zu müssen. - Das Lehren und Lernen sind die Hauptaufgaben von Schule und sollen so wenig wie möglich gestört werden.
- Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist allen strengstens untersagt.
- Wir gehen sorgfältig mit den persönlichen Sachen anderer und dem Schuleigentum um. Die Schule übernimmt keine Haftung für Diebstähle und Beschädigungen von Eigentum.
- Lernende sowie Besucher folgen den Anweisungen der jeweils zuständigen Mitarbeiter*innen auf dem gesamten Schulgelände entsprechend der gültigen Gesetze, Verordnungen und der Hausordnung.
- Smartphones, Smartwatches, Handys und weitere Geräte, die eine elektronische Kommunikation ermöglichen, werden mit Betreten des Schulhauses ausgeschaltet. Alle Geräte verbleiben in der Tasche. Wir bitten auch Besucher um die Einhaltung dieser Regel, um Störungen zu vermeiden.
2. Unterrichtszeiten und Zeiten der ergänzenden Förderung und Betreuung im Schulversuch FlexGanztag
- Frühbetreuung (mit gesondertem Vertrag): 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr
- offener Anfang: 07.30 Uhr bis 08.00 Uhr
- Unterricht (inklusive Mittagessen): 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr
- FlexModule: 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr
- Spätbetreuung (mit gesondertem Vertrag): 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
3. Verhalten im Schulhaus (allgemein)
- Besucher melden sich beim Betreten des Gebäudes im Sekretariat. Erziehungsberechtigte können auch Mitarbeiter*innen des pädagogischen Personals Bescheid geben. Die Schulanfänger dürfen nach Absprache mit dem pädagogischen Personal bis zu den Herbstferien begleitet werden.
- Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude ab 7.30 Uhr (ausgenommen sind die Kinder der Frühbetreuung).
- Wir gehen leise, langsam und rücksichtsvoll durch das Schulhaus.
- Im Schulhaus gilt in der Regel Hausschuhpflicht. Die Schulleitung kann diese aus organisatorischen Gründen aussetzen.
- Die Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgelände während der Anwesenheitszeit nur in Begleitung des pädagogischen Personals.
- Die Toiletten sind nur zu den ihnen zugedachten Zwecken aufzusuchen und nach Benutzung zügig und sauber zu verlassen.
- Das Kaugummikauen und das Trinken von Energydrinks sind auf dem Schulgelände untersagt.
- Das Anfertigen von Foto-, Video-, und Tonaufnahmen ist in der Regel untersagt. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten für ihr eigenes Kind vorliegt. Für Hybridunterricht, Versammlungen und Gremiensitzungen ist das Streamen von Ton und Video zulässig, sofern alle Beteiligten über das Aufzeichnungsverbot in Kenntnis gesetzt wurden.
- Nach Sitzungen von Gremien und Versammlungen ordnen wir den Raum wie nach Unterrichtsschluss.
4. Verhalten während des Unterrichts
- Wir begeben uns mit dem Stundenklingeln unverzüglich zum Platz. Schülerinnen und Schüler legen die Materialien für die nächste Stunde während der Pause auf den Platz.
- Der Unterricht und alle anderen Veranstaltungen der Schule beginnen und enden pünktlich. Dafür tragen Lehrende und Lernende die Verantwortung.
- Wir benutzen die Toilette möglichst nur in den Pausen.
- Nach Erlaubnis des pädagogischen Personals darf während des Unterrichts Wasser getrunken werden.
- Trinkflaschen dürfen in der Mittagspause bzw. in Begleitung des pädagogischen Personals aufgefüllt werden.
- Während des Unterrichts essen wir nicht. Ausnahmen genehmigen ausschließlich die Lehrkräfte bzw. Mitarbeiter*innen des pädagogischen Personals.
- Wir halten unseren Arbeitsplatz und alle Schulräume sauber.
- Nach Unterrichtsschluss stellen wir alle Stühle hoch, schließen die Fenster und verlassen den Raum ordentlich und aufgeräumt. Wir beachten die besonderen Regeln in den einzelnen Klassen.
- Ab Jahrgangsstufe 3 säubern wir nach dem Unterricht die Tafel, fegen den Boden und leeren die Mülleimer.
5. Pausenregeln
Verhalten während der kleinen Pausen
- Nach der ersten Stunde frühstücken wir in ruhiger Atmosphäre.
- Wir bringen ein gesundes Frühstück und Vesper mit.
- Die kleinen Pausen verbringen wir im Klassenraum. Ausnahmen sind das Aufsuchen der Toilette oder das Gehen in einen anderen Raum mit Erlaubnis des pädagogischen Personals.
Verhalten in der Mensa
- Die Mittagspause verbringen wir in ruhiger Atmosphäre.
- Während des Aufenthalts in der Mensa achten die Lernenden auf die Anweisungen des Küchen- und pädagogischen Personals sowie auf die aufsichtsführenden Lernenden.
- Essenreste und Abfall bringen wir in die dafür ausgewiesenen Behälter und kippen diese nicht daneben.
- Wir wischen unseren Tisch nach dem Essen ab.
- Nach dem Essen gehen wir zügig auf den Schulhof, um den Rest der Pause an der frischen Luft zu verbringen.
- Wenn wir zuletzt in der Mensa essen, stellen wir die Stühle hoch.
Verhalten auf dem Schulhof
- Während der Hofpause dürfen alle Schüler*innen spielen und toben.
- Wir kennen und beachten die Spielregeln der einzelnen Bereiche des Schulhofes.
- Wir halten den Schulhof sauber und werfen den Müll in einen der Abfallkörbe.
- Mit den Pflanzen gehen wir pfleglich um.
- Während der Hofpause sind alle Türen des Hauses und des Hofes geschlossen. Sie werden nur vom pädagogischen Personal geöffnet.
- In den Regenpausen achten wir auf die Anweisungen des pädagogischen Personals.