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Elternvertretung

Sinn und Zweck

Wir Eltern üben unsere Mitwirkungsrechte in der Schule durch die Wahl der Elternvertreterinnen und Elternvertreter (EVs) aus. Das geschieht in der Klasse, für die gesamte Schule, im Bezirk und im Land Berlin.

In den Klassen

In jeder Klasse sind die EVs zuständig für die Organisation von Klassenelternversammlungen. Diese müssen mindestens drei Mal pro Schuljahr stattfinden und dienen dem Austausch und der Information der Eltern untereinander und den Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten (vor allem der Klassenleitung).

Für die gesamte Schule

In der Versammlung aller Elternvertreterinnen und Elternvertreter (GEV-Versammlung) werden Themen besprochen, die für die Schule insgesamt von Bedeutung sind. Hier werden auch die Mitglieder für andere schulische Gremien bestimmt, nämlich für die Schulkonferenz, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen. Auch werden Mitglieder für den Bezirkselternausschuss Lichtenberg gewählt.

Sie erreichen die Mitglieder der GEV über die GEV-Vorsitzende, Frau Stremel,
unter der E-Mail-Adresse gev-vorsitz@robinsonschule-berlin.de
oder über die Elternvertreterinnen und Elternvertreter der Klasse Ihres Kindes.

Im Leitfaden für Elternvertreterinnen und Elternvertreter der Senatsverwaltung finden Sie ausführliche Informationen zu Mitwirkungsrechten. Antworten auf häufige Fragen zur Elternmitwirkung finden Sie auch auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Die Gremien und Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule

(Quelle: SenBJF)

Grafische Darstellung: Elternmitwirkung in Gremien (PDF extern)

Leitfaden

(PDF extern)